Begleitung von Kindern
und Jugendlichen

Begleitung von Kindern und Jugendlichen

Ehrenamtliche Begleiter in der ambulanten Hospizarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Voraussetzung für den Einsatz in der ambulanten Kinderhospizarbeit ist die Qualifizierung zum ehrenamtlichen Hospizbegleiter mit einer Zusatzausbildung für Kinder und Jugendliche. Schwerpunkte dieser Ausbildung sind die Auseinandersetzung mit dem Thema Tod und Sterben, auch bei Kindern und Jugendlichen, Kennenlernen entwicklungspsychologischer Aspekte der verschiedenen Altersstufen, Einblicke in die Situation der betroffenen Familien, Einführung in Krankheitsbilder, die für Kinder und Jugendliche lebensverkürzend sind und Informationen über Möglichkeiten der Versorgung durch Netzwerkpartner, wie z.B. die Zusammenarbeit mit dem Palliativteam.

Eine weitere Voraussetzung für den Einsatz in der ambulanten Kinderhospizarbeit ist Einfühlungsvermögen. Das bedeutet, dass sich der ehrenamtliche Begleiterin der Begegnung mit betroffenen Familien zurücknehmen und an deren Wünschen und Bedürfnissen orientieren soll.

Ehrenamtliche BegleiterInnen sollen Zeit und Liebe für ihre Tätigkeit und den Familien gegenüber Lebensbejahung und Lebensfreude mitbringen. Das Verhältnis zu den betreuten Familien ist unabhängig von sozialer Herkunft und Glauben, von Verständnis und Loyalität geprägt.

Im Kreis der ehrenamtlichen BegleiterInnen finden regelmäßige Treffen, Supervisions-und -Fortbildungsangebote statt, die Raum zum Austausch von Erfahrungen bieten. Hauptamtliche Koordinatoren sind feste Ansprechpartner*innen für ehrenamtlichen Begleiter*innen. Die Aufgaben umfassen dabei:
  • regelmäßige Besuche in der Familie, etwa 1-2mal wöchentlich für etwa 2 Stunden;
  • Entlastung der Familienmitglieder durch Dasein, Mitdenken und Zuhören;
  • Beschäftigung und Begleitung der Patienten und Geschwister, z. B. mit Spielen, Vorlesen, Spazierengehen, Begleitung zu Arzt- und Therapieterminen;
  • Sterbebegleitung und Begleitung über den Tod hinaus.
  • Die Begleitung der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien kann sich über Jahre erstrecken
Pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden von den ehrenamtlichen Begleiter*innen nicht übernommen.