Hospiz und Palliativ BeratungsZentrum
"Wer vertritt mich, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann?"
"Wie kann ich meine Behandlungswünsche festlegen, für den Fall, dass ich mich nicht mehr äußern kann?"
Zur Klärung dieser Fragen haben wir verschiedene Angebote. Die Beratungen sind altersunabhängig und eine Möglichkeit die eigene Autonomie zu stärken.
Allgemeine Information und Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten
Wir informieren allgemein zur Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht und beraten zur Patientenverfügung.
Bei diesen Grundinformationen orientieren wir uns an der Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz, die im Internet oder im Buchhandel für 5,90 € erhältlich ist.
Dieses Beratungsangebot ist für Sie kostenfrei. Wir freuen uns jedoch über eine Spende.
Erweiterte Patientenverfügung: Behandlung im Voraus planen (BVP)
"Behandlung im Voraus planen" (BVP) ist eine erweiterte Form der Patientenverfügung, die mittels eines persönlichen Beratungsprozesses erstellt wird. "Behandlung im Voraus planen" wurde von der "Deutschen interprofessionellen Vereinigung Behandlung im Voraus planen" (DIV-BVP) entwickelt, basierend auf den internationalen Studien zu Advanced-Care-Planning (ACP). Speziell geschulte Gesprächsbegleiter*innen führen mit Ihnen mindestens zwei ausführliche Gespräche und erstellen mit Ihnen Ihre Patientenverfügung. Diese Beratung ist kostenpflichtig Informationen zu "Behandlung im Voraus planen" finden Sie auch unter https://www.div-bvp.de/die-div-bvp-2/#was-ist-bvp und im nachfolgenden Film.
BVP - Behandlung im Voraus planen (pdf)
Kooperationsangebot für Einrichtungen - Gesundheitliche Versorgungsplanung § 132g SGB V
Der § 132g SGB V bietet Einrichtungen der stationären Altenhilfe und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe die Möglichkeit, gesundheitliche Versorgungsplanung zu Lasten der Krankenkassen anzubieten. Die Einrichtungen können das Beratungsangebot selbst oder in Kooperation mit anderen regionalen Beratungsstellen durchführen. Wir haben bereits Erfahrungen gesammelt in der Kooperation mit drei Pflegeheimen in Nürnberg. Wir sehen es als einen Vorteil an, wenn die Beraterinnen und Berater nicht aus dem Team der Einrichtung rekrutiert werden, sondern als unabhängige Personen von außen die Gespräche zur Versorgungsplanung führen. Damit wird die subjektive Voreingenommenheit durch eine bestehende Bindung reduziert. Darüber hinaus unterstützen wir die Einrichtung bei der Implementierung und der Umsetzung der erstellten Vorsorgeplanungen. Wir schulen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und stellen die fertigen Patientenverfügungen im Team vor. Mittlerweile haben wir einen Stamm an Beraterinnen und Beratern aufgebaut, die nach dem Konzept der "Deutschen interprofessionellen Vereinigung Behandlung im Voraus planen" ausgebildet und zertifiziert wurden. Daher können wir Ihnen und Ihrer Einrichtung anbieten, auch mit uns in Kooperation zu gehen. Gerade in der derzeitigen Pandemie-Situation bieten die Gespräche eine große Hilfe bei der Planung der Wünsche der Bewohner in medizinischen Situationen und auch eine Bereicherung im Kontakt mit Menschen außerhalb der Einrichtungen.
Ihre Ansprechpartner*innen:
Frau Judith Berthold
Palliative Care Beratungsdienst
0911 891205 - 13
01577 6791408
Email-Kontakt
Herr Dirk Münch
Geschäftsführung
0911 891205 - 11
Email-Kontakt