Gesundheitliche Vorausplanung ist eine erweiterte Form der Patientenverfügung, die mittels eines persönlichen Beratungsprozesses erstellt wird. Wir arbeiten dabei nach dem Konzept des „Advance Care Planning Deutschland e. V.“ (ACP-D).
„Advanced Care Planning wurde von der Deutschen interprofessionellen Vereinigung Behandlung im Voraus planen entwickelt, basierend auf den internationalen Studien zu Advanced-Care-Planning (ACP). Speziell geschulte Gesprächsbegleiter:innen führen mit Ihnen mindestens zwei ausführliche Gespräche und erstellen mit Ihnen Ihre erweiterte Patientenverfügung.
Ziel ist dabei, die individuellen Wünsche und Präferenzen der Betroffenen frühzeitig zu besprechen, schriftlich festzuhalten und in die medizinische Versorgung zu integrieren, damit sie auch dann beachtet werden, wenn die betroffene Person nicht mehr selbst entscheiden kann.
Damit ACP in der Praxis wirksam umgesetzt wird, sind strukturierte Gespräche, eine verlässliche Dokumentation, die Einbindung in medizinische Abläufe und eine enge Zusammenarbeit zwischen Patienten, Angehörigen und Gesundheitspersonal essentziell.
Diese Beratung ist kostenpflichtig.
Kooperationsangebot für Einrichtungen – Gesundheitliche Versorgungsplanung nach § 132 g SGB V:
Der § 132g SGB V bietet Einrichtungen der stationären Altenhilfe und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe die Möglichkeit, gesundheitliche Versorgungsplanung zu Lasten der Krankenkassen anzubieten. Die Einrichtungen können das Beratungsangebot selbst oder in Kooperation mit anderen regionalen Beratungsstellen durchführen. Wir haben bereits Erfahrungen gesammelt in der Kooperation mit drei Pflegeheimen in Nürnberg. Wir sehen es als einen Vorteil an, wenn die Beraterinnen und Berater nicht aus dem Team der Einrichtung rekrutiert werden, sondern als unabhängige Personen von außen die Gespräche zur Versorgungsplanung führen. Damit wird die subjektive Voreingenommenheit durch eine bestehende Bindung reduziert. Darüber hinaus unterstützen wir die Einrichtung bei der Implementierung und der Umsetzung der erstellten Vorsorgeplanungen. Wir schulen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und stellen die fertigen Patientenverfügungen im Team vor.
Wir verfügen über einen festen Stamm an Beraterinnen und Beratern, die nach dem Konzept der „Deutschen interprofessionellen Vereinigung Behandlung im Voraus planen“ ausgebildet und zertifiziert wurden. Daher können wir Ihnen und Ihrer Einrichtung anbieten, auch mit uns in Kooperation zu gehen. Im Hinblick auf Autonomiebestrebungen stellen die Gespräche eine große Hilfe bei der Planung der Wünsche der Bewohner:innen in medizinischen Situationen und auch eine Bereicherung im Kontakt mit Menschen außerhalb der Einrichtungen, dar.