Wir helfen Ihnen

bei der Regelung Ihrer Angelegenheiten.

Patienten­verfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünscht oder ablehnt, falls sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Ärzte und Angehörige den Willen des Patienten respektieren und nicht eigenständig über Behandlungen und lebensverlängernde Maßnahmen entscheiden müssen. Besonders relevant ist sie in Situationen wie schwere Erkrankungen, Koma oder am Lebensende, wenn keine verbale Zustimmung mehr möglich ist.

Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, sollte sie möglichst konkret formuliert sein. Sie enthält in der Regel Angaben zu lebensverlängernden Maßnahmen wie künstlicher Beatmung, Wiederbelebung oder künstlicher Ernährung. Auch Wünsche zur Beendigung von Maßnahmen im Falle einer unheilbaren Krankheit können festgehalten werden. Zusätzlich kann eine Vertrauensperson benannt werden, die sicherstellt, dass der Wille des Patienten so stringent wie möglich umgesetzt wird.

Vorsorge­vollmacht

Eine Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, frühzeitig selbst zu bestimmen, wer im Ernstfall – also, wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder altersbedingt nicht mehr entscheidungsfähig sind – für Sie handeln darf. Mit dieser Vollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens beauftragen, sich um wichtige Angelegenheiten wie Finanzen, medizinische Entscheidungen oder Behördenkontakte zu kümmern. Eine Beratung hierzu hilft Ihnen Ihre Vorsorgevollmacht individuell und rechtssicher zu gestalten, um sicher zu stellen, dass im Ernstfall in Ihrem Sinne entschieden wird.

Gerne können Sie sich hierzu von uns beraten lassen.

https://www.hospiz-team.de/palliativ/pdf/Flyer-BVP-Behandlung-im-Voraus-planen.pdf